Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
EGPrimke
Inhaber: Lukas Primke
Friedenthaler Weg 4
16515 Oranienburg
Deutschland
E-Mail: l.primke@egprimke.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Energieberatung und energetische Planung.
- Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Gegenstand der Leistungen
2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude,
- energetische Berechnungen und Bewertungen,
- Erstellung energetischer Konzepte
- Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Beantragung von Fördermitteln,
- Erstellung und Zusammenstellung von Unterlagen für Förderanträge,
- sonstige im jeweiligen Angebot vereinbarte Beratungs-, Berechnungs- und Planungsleistungen.
2.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und den darin getroffenen Vereinbarungen.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet EGPrimke die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3. Fördermittel und Förderanträge
3.1 Soweit EGPrimke den Auftraggeber bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt, erfolgt die Bearbeitung auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Förderbedingungen sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
3.2 Die Entscheidung über Bewilligung, Höhe und Auszahlung einer Förderung obliegt ausschließlich der jeweils zuständigen Förderstelle. EGPrimke übernimmt daher keine Garantie für die Bewilligung, Höhe oder Auszahlung einer Förderung.
3.3 Förderprogramme und deren Voraussetzungen können durch die zuständigen Stellen geändert, ausgesetzt oder beendet werden. Für solche Änderungen, die außerhalb des Einflussbereichs von EGPrimke liegen, übernimmt EGPrimke keine Verantwortung.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für Beratung, Berechnung und Antragstellung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
3.5 EGPrimke haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Nachteile, die auf verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, soweit EGPrimke dies nicht zu vertreten hat.
4. Vertragsschluss
4.1 Verträge werden grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots von EGPrimke geschlossen.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer annimmt.
4.3 Die Annahme kann insbesondere schriftlich oder elektronisch, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
4.4 Leistungsumfang, Vergütung sowie gegebenenfalls vereinbarte Termine und Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.5 Informationen und Leistungsbeschreibungen auf der Website von EGPrimke stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt EGPrimke alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
5.2 Dazu können insbesondere gehören:
- Grundrisse und Bauzeichnungen,
- Baubeschreibungen,
- Flächen- und Maßangaben,
- Verbrauchsdaten,
- Rechnungen und Abrechnungen,
- technische Daten vorhandener Anlagen,
- Fotos des Gebäudes oder einzelner Bauteile,
- Angaben zu geplanten Sanierungsmaßnahmen,
- Unterlagen vorheriger Energieberatungen.
5.3 Änderungen an Gebäude, Planung oder vorgesehenen Maßnahmen, die für die Beratung, Berechnung oder Förderung relevant sein können, sind EGPrimke unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Verzögert sich die Bearbeitung aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungsfristen angemessen, soweit EGPrimke die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
6.2 Die umsatzsteuerliche Behandlung und die jeweils maßgeblichen Preise ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung.
6.3 Rechnungen sind innerhalb der jeweils auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
6.4 Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.6 Soweit im Angebot vereinbart, ist EGPrimke berechtigt, Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
7. Termine und Bearbeitungszeiten
7.1 Angegebene Bearbeitungszeiten und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2 Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.
7.3 Verzögerungen durch Behörden, Förderstellen oder andere beteiligte Dritte, auf deren Bearbeitungszeiten EGPrimke keinen Einfluss hat, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von EGPrimke.
7.4 Gleiches gilt für sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von EGPrimke. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in solchen Fällen angemessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Änderungen und zusätzliche Leistungen
8.1 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.2 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags durch den Auftraggeber können zusätzliche Leistungen und Kosten verursachen.
8.3 EGPrimke wird den Auftraggeber vor der Durchführung wesentlicher kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die zusätzlichen Leistungen und deren Vergütung informieren.
8.4 Zusätzlicher Aufwand kann insbesondere durch nachträgliche Planungsänderungen, geänderte Sanierungsmaßnahmen, zusätzliche Berechnungen oder erneut einzureichende Unterlagen entstehen.
9. Haftung
9.1 EGPrimke haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EGPrimke oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Für sonstige Schäden haftet EGPrimke unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.4 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
9.5 EGPrimke übernimmt keine Haftung für Entscheidungen von Förderstellen, Behörden, Kreditinstituten oder sonstigen Dritten und übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass Fördermittel bewilligt oder ausgezahlt werden.
9.6 Soweit Berechnungen, Beratungen oder Anträge auf Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers oder Dritter beruhen, haftet EGPrimke nicht für daraus entstehende Nachteile, soweit die betreffenden Informationen unrichtig oder unvollständig waren und dies für EGPrimke nicht erkennbar war.
10. Nutzungsrechte an Unterlagen
10.1 Von EGPrimke erstellte Berechnungen, Konzepte, Berichte, Planungsunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für den im Vertrag vorgesehenen Zweck verwendet werden.
10.2 Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheber- oder sonstige Schutzrechte bestehen, bedarf eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Bearbeitung oder Verwendung für andere Projekte der Zustimmung von EGPrimke.
10.3 Eine für die Durchführung des jeweiligen Projekts erforderliche Weitergabe an Behörden, Förderstellen, Kreditinstitute, Fachplaner, Architekten, Handwerksunternehmen oder sonstige Projektbeteiligte ist zulässig.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich eines Muster-Widerrufsformulars.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass EGPrimke bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich des Widerrufsrechts, eines möglichen Wertersatzes und eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Vorschriften.
12. Kündigung
12.1 Für die Kündigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im jeweiligen Angebot keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
12.2 Im Falle einer Vertragsbeendigung sind bereits erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu vergüten.
12.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Datenschutz
EGPrimke verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Website von EGPrimke zu entnehmen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von EGPrimke als Gerichtsstand vereinbart werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: September 2026